Altölentsorgung


Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet gebrauchte Verbrennungsmotoren – und Getriebeöle, sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle von Endverbrauchern kostenlos zurückzunehmen. Eine kostenlose Rücknahme erfolgt bis zu einer Menge, welcher der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist

RMA - Racing
Dorfstraße 1
04626 Thonhausen
 

Sie können die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr, jeweils 14-18 Uhr) abgeben.

Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Die dabei entstehenden Versandkosten sind von Ihnen zu tragen.     
Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.

Als privater Verbraucher haben Sie ferner die Möglichkeit das Altöl in einer örtlichen Wertstoff-Annahmestelle, einem sogenannten Recyclinghof, abzugeben.

Gewerbliche Endverbraucher weisen wir darauf hin, dass wir uns ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Wir weisen ferner darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, welche es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen. 

Altbatterieentsorgung

Informationen zur Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus unserem Sortiment auch in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.

Fahrzeugbatterien
Endverbraucher sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben.

Wir sind, wie alle anderen Vertreiber von Fahrzeugbatterien auch, nach § 10 BattG gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Fahrzeugbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7.50 zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich inklusive Pfand.

Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rücksendung der Alt-Fahrzeugbatterien nicht möglich. Aus diesem Grund bieten wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:
1. Bei Rückgabe der Alt-Fahrzeugbatterie und des Pfandgutscheins in unserer Verkaufsstelle wird das Pfand sofort erstattet.
2. Alternativ kann der Endverbraucher die Alt-Fahrzeugbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen bei uns abgeben oder per Briefpost an uns senden.
In beiden Fällen erstatten wir das Pfand.